Stimmtherapeutische Praxis

Stimmtherapie für Erwachsene und Jugendliche.

(private Krankenversicherung)

Diagnostik, Beratung und Therapie bei Störungen der Stimme.

Termine nach Vereinbarung



Neuanmeldungen auf Therapieplätze sind ab sofort wieder möglich.
(bitte verwenden Sie hierfür das E-Mail-Kontaktformular, da der Telefonanschluss für kurze Zeit während des Praxisumzugs nicht erreichbar ist)



Ab 2026 lege ich meinen Schwerpunkt in der therapeutischen Arbeit  
vollständig in den Bereich Stimmtherapie
Therapie funktioneller, psychogener und organischer Stimmstörungen, auch z.B. Stimmbandlähmungen als Operationsfolgen
sowie Unterstützung der Stimmtransition für trans* Personen

Wer  benötigt eine Stimmtherapie?




Stimmtherapie ist erforderlich bei einer Stimmstörung.
Stimmstörungen können funktionelle, organische, psychische oder hormonelle Ursachen haben, treten aber auch als Folge von Kehlkopfverletzungen (z.B. nach einer Narkose) oder Kehlkopfoperationen auf.

Sie werden erkennbar durch folgende Anzeichen:

    Die Stimme klingt heiser, belegt, gepresst oder verhaucht und kraftlos.
    Sprechen oder Singen strengt an: es kommt zu Räusperzwang, Hüsteln, Trockenheitsgefühl, Kratzen oder Brennen im Hals.
    Die Stimme ermüdet nach kurzer Redezeit, versagt plötzlich, allmählich oder zeitweilig.

Stimmtherapie verfolgt das Ziel, die Leistungsfähigkeit der Stimme wiederherzustellen und ihre Belastbarkeit und Ausdrucksfähigkeit zu verbessern oder auch die individuell stimmige Sprechtonlage zu stabilisieren.



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Arbeitsschwerpunkte in meiner therapeutischen Praxis sind
die Behandlung von Stimmstörungen
(z.B. Stimmbandlähmung (Recurrensparese), organische Veränderungen am / im Kehlkopf (z.B. Stimmlippenknötchen, Polypen, Ödeme), funktionelle oder psychogene Stimmstörungen),
Stimmtransition zum der geschlechtlichen Identität entsprechenden Stimmklang für trans* Personen.

Wie  bekomme ich / bekommt mein Kind eine Therapie, wenn sie nötig ist?

Um eine therapeutische Behandlung oder Beratung zu erhalten, benötigen Sie eine ärztliche Verordnung (Rezept), die ihnen bei entsprechenden Beschwerden Ihr HNO-Arzt oder Kinderarzt (bzw. bei kieferorthopädischen Problemen durch Zungendysfunktion auch Ihr Kieferorthopäde oder Zahnarzt) ausstellt.

Sprach-, Sprech-, Stimm- und Schlucktherapie sind als Heilmittel im Heilmittelkatalog der Krankenkassen vorgesehen.

Die Sprach-, Sprech-, Stimm- und Schlucktherapie durch die staatlich geprüfte Atem-, Sprech- und Stimmlehrerin ist anerkannt von allen gesetzlichen Krankenkassen, allen privaten Krankenversicherungen und der Beihilfe.


Kosten:

Sofern eine therapeutische Behandlung erforderlich ist und durch Ihren Arzt verordnet wurde, tragen Sie als gesetzlich versicherte Person lediglich den vorgeschriebenen Eigenanteil für Heilmittel in Höhe von 10% der Behandlungsgebühr und die Gebühr von 10,- € pro Verordnung.

Kinder bis 18 Jahre sind von der Zuzahlung befreit.

Private Krankenversicherungen übernehmen in der Regel die Kosten für die Therapie.


Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) für Selbstzahler:

Prävention, Regeneration, Stimmhygiene

siehe unter "Unterricht".


Termine nach Vereinbarung.